Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
AGB
Geburtsvorbereitungskurs für Paare
Kursanmeldung / Vertragsabschluss
Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden) durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.
Einige Krankenkassen erstatten auch die Partner*innengebühr oder Anteile davon.Um die von mir erhobene Pauschale von 120€ bei der Krankenkasse einreichen zu können, wird am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Der Platz ist dann gesichert, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde und nach Versendung der Bestätigungsemail von der Hebamme (ggf. im Spam-Ordner schauen), die Partner*innengebühr innerhalb einer Woche überwiesen wird und max. 10 Werktage nach Anmeldung auf dem Konto eingegangen ist.
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden (7,96€/60 Min.), direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag nach aktueller privater Hebammengebührenordnung zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Kursabmeldung / Stornierung
Versäumt der / die Kursteilnehmer/-in einzelne Stunden, behält die Hebamme den Gebührenanspruch, unabhängig davon, aus welchen Gründen der/die Kursteilnehmer/-in nicht teilgenommen hat. Da der Kurs aufeinander aufbaut, können neue Teilnehmer nicht im laufenden Kurs aufgenommen werden. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung nach §134a SGB V. Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme der Betrag, den die Hebamme sonst von der Krankenkasse erhalten würde, dem/ der Teilnehmer*in privat in Rechnung gestellt wird.
Wenn der/die Kursteilnehmer/-in den Geburtsvorbereitungskurs nicht antreten kann, muss dies 30 Tage vor Kursbeginn der Hebamme mitgeteilt werden, um somit den Platz anderweitig besetzen zu können. Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Berechnung der Kosten, bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn fallen 50% des oben genannten Betrages an und bei späterer Abmeldung wird der Betrag in voller Höhe berechnet. Kann der Platz auch kurzfristig noch anderweitig vergeben werden, fallen keine Kosten an.
Sollte der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, wird die Partner*innengebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Widerrufsbelehrung
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Datenschutz
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
Die Kurse finden in den Räumen der Familienbildungsstätte Wuppertal statt. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden Teilnehmerlisten mit persönlichen Daten an die Familienbildungsstätte übermittelt.
Haftung
Die Kursleitende Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.
Durch Absendung der Kursanmeldung erkläre ich, dass ich die AGBs gelesen habe und mit allen Punkten einverstanden bin.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.